Zürcher Schachverband Reglement der Zürcher
Mannschaftsmeisterschaft
1. Einteilung der Mannschaften
1.1. Die Technische Kommission
(Verbandspräsident, Verbandsspielleiter und der Turnierleiter der Zürcher
Mannschaftsmeisterschaft) bestimmt über die jeweilige Einteilung nach
Stärkeklassen.
1.2. Diese erfolgt aufgrund der
aktuellsten Ranglisten.
2. Spielberechtigung
2.1. Grundlagen für eine Teilnahme bilden
die von den Sektionen eingereichten Spielerlisten
und die fortlaufenden Nachmeldungen. Letztere müssen im Laufe der Meisterschaft jeweils bis spätestens am Freitag der
Vorwoche einer Runde schriftlich beim Turnierleiter eingetroffen sein.
2.2. Ein
Spieler ist nur für eine Sektion spielberechtigt.
3. Spielerberechtigung
innerhalb der Sektion
3.1. Innerhalb
einer Sektion ist ein Gemeldeter in allen Mannschaften spielberechtigt,
allerdings unter Vorbehalt folgender Bestimmungen:
3.1.1. Er
darf nur in zwei verschiedenen Mannschaften eingesetzt werden.
3.1.2. Hat
er zweimal in der gleichen Mannschaft gespielt, kann er in der laufenden
Meisterschaft nicht mehr in einer unteren Mannschaft, jedoch in einer oberen
eingesetzt werden.
3.1.3. In
der gleichen Runde (gemäss Spielplan) darf ein Gemeldeter nur in einer Mannschaft
eingesetzt werden.
3.2. Der
Einsatz von Nichtspielberechtigten führt (an diesem Brett) zu einem
Fortaitverlust der Partie.
3.3. Sind
bei Spielbeginn weniger als 6 Spieler aufgeführt, so ist pro fehlenden Spieler
jeweils das letzte Brett freizulassen. Erscheinen ein oder mehrere aufgeführte
Spieler nicht zur Partie, und es konnte nachträglich auch kein Ersatzspieler
nominiert werden, wird die betreffende Mannschaft mit einer Ordnungsbusse
bestraft. Aufgeführte Spieler, die nicht zur Partie erscheinen, sind in der
gleichen Runde in keiner anderen Mannschaft spielberechtigt.
4. Der Spielplan
4.1. In
sämtlichen Stärkeklassen werden Sechsergruppen gebildet, die ein vollrundiges
Turnier austragen. In der untersten Stärkeklasse wird der Spielmodus von Fall
zu Fall festgelegt (ja nach Anzahl der Anmeldungen).
4.2. Die
Wettkämpfe werden monatlich (gemäss dem Spielplan) in den Klublokalen der
teilnehmenden Sektionen ausgetragen.
4.3. Aufgrund
der Einteilung nach Stärkeklassen setzt der Turnierleiter den Spielplan fest.
4.4. Bei
vollrundiger Austragung müssen zwei Mannschaften der gleichen Sektion schon in
der 1. Runde gegeneinander spielen.
4.5. Ist
vorauszusehen, dass ein Wettkampfdatum nicht eingehalten werden kann
(Lokalprobleme, Militärdienst vieler Spieler usw.), so ist der Mannschaftsleiter
verpflichtet, beim gegnerischen Mannschaftsleiter um Verschiebung nachzusuchen.
Der neue Termin muss unverzüglich dem Turnierleiter mitgeteilt werden. Kommt es
zu keiner Einigung, so legt der Turnierleiter den Austragungstermin fest.
Bei kurzfristigen Schwierigkeiten sind Turnierleiter und gegnerischer
Mannschaftsleiter unverzüglich zu benachrichtigen.
Auf keinen Fall darf ein Wettkampf um
mehr als 8 Tage
vor- oder nachverschoben werden !
4.6. Die
Adressen, Daten, Spielplan und Reglement werden den Mannschaftsleitern vor
Beginn der Meisterschaft zugestellt.
5. Wettkampfbestimmungen
5.1. Die
Leiter der beiden Mannschaften bilden die eigentliche Turnierleitung und sind
sowohl für die Einhaltung der geltenden FIDE-Regeln wie auch für diejenigen des
vorliegenden Turnierreglementes verantwortlich.
5.2. Vor
Beginn des Wettkampfes werden die Mannschaftsaufstellungen ausgetauscht. Die
Reihenfolge der eingesetzten Spieler ist freigestellt.
5.3. Die
gastierende Mannschaft führt an den ungeraden (1,3,5), die gastgebende
Mannschaft an den geraden Brettern (2,4,6) die weissen Steine.
5.4. Grundsätzlich
ist der Beginn der Wettkämpfe auf 19.30 Uhr angesetzt. Verspätet sich
ein Mannschaftsmitglied um mehr als eine Stunde, so geht seine Partie forfait
verloren. Er darf jedoch (innerhalb dieser Stunde und unter Anrechnung der bis
dahin verbrauchten Bedenkzeit) durch einen anderen Spielberechtigten ersetzt
werden.
5.5. Die
geltenden Regeln der FIDE sind verbindlich. In allen Stärkeklassen besteht
strikte Notationspflicht. Alle Verstösse gegen die bestehenden Regeln müssen
unverzüglich der Turnierleitung gemeldet werden. Ihren Anordnungen muss Folge
geleistet werden, sonst geht den Fehlbaren die Partie forfait verloren.
5.6. Alle
sechs Partien eines Wettkampfes müssen zum festgesetzten Termin ausgetragen
werden.
Verschiebungen einzelner Partien auf andere Termine sind nicht statthaft.
5.7. In
allen Stärkeklassen ist das Spielen mit der Uhr obligatorisch.
Vor Beginn der Partien müssen die Uhren auf 16.30 Uhr gestellt werden.
Die Bedenkzeit bis zur ersten Zeitkontrolle (nach 36 Zügen) beträgt 1 1/2
Stunden.
5.8. Hat
der Führer der schwarzen Steine seinen 36. Zug ordnungsgemäss ausgeführt (also ohne dass das Fallblättchen seiner Uhr
gefallen ist), müssen bei beiden Spielern die Minutenzeiger um eine
Viertelstunde zurückgestellt werden. Allfällige Zeitgutschriften bleiben
bestehen.
5.9. Die
erhaltenen Meldekarten sind von beiden Mannschaftsführern vollständig, korrekt
und leserlich auszufüllen. Sie müssen beinhalten:
1. Die Stärkeklasse
2. Den Namen der beiden Mannschaften
3. Namen und Vornamen der sechs Spieler (in Druckschrift)
4. Alle 6 Resultate (Sieg=1, Remis=1/2, Niederlage=0, ev. Forfaits=ff)
5. Name der Mannschaft und Unterschrift des Mannschaftsführers.
Bis spätestens 24 Stunden nach
Beendigung eines Wettkampfes sind die
Resultatmeldekarten per A-Post dem Turnierleiter einzusenden! Sonst wird eine
Busse riskiert!
6. Die
Ranglistenerstellung
6.1. Für
die Rangliste herangezogen werden:
1. Die Mannschaftspunkte (Sieg=2, Unentschieden=1, Niederlage=0)
2. Wenn nötig die erzielten Einzelpunkte
3. Wenn nötig das Resultat der direkten Begegnung
4. Wenn nötig die Brettpunktwertung (1. Brett=6, weiter 5, 4, 3, 2, 1 Punkt)
5. Wenn nötig die Berliner Klassierung
(Wertung aller Brettresultate in der
betreffenden Gruppe).
6.2. Zur
Ermittlung des jeweiligen “Zürcher Mannschaftsmeisters” tragen die Sieger der
beiden Meisterklassen (A und B) einen Stichkampf aus.
Endet er unentschieden, entscheidet die bessere Brettpunktwertung.
Bringt diese noch keine Entscheidung, so muss der Stichkampf mit Farbwechsel
wiederholt werden.
6.3. Für
den Final dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bereits an mindestens einem
Wettkampf in der entsprechenden oder einer unteren Mannschaft teilgenommen hat.
Der Artikel 3.1.1 ist für den Final aufgehoben.
7. Auf- und
Abstiegsmodalitäten
7.1. Die
Gruppensieger steigen in die nächsthöhere Stärkeklasse auf, die jeweiligen
Gruppenletzten in die nächsttiefere Stärkeklasse ab.
7.2. In
der Meisterklasse sind nur zwei Mannschaften pro Sektion zugelassen.
8. Ordnungsbussen
8.1. Der
Turnierleiter ist gehalten, folgende Ordnungsbussen zu verhängen:
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a) Für die Forfaiterklärung eines Wettkampfes |
CHF
50.00 |
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b) Für den Einsatz nichtteilnahmeberechtigter
Spieler |
CHF
20.00 |
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c) Für nicht rechtzeitig zugestellte oder nicht |
CHF
20.00 |
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d) Verstoss gegen Artikel 3.3 des Reglements |
CHF
20.00 |
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e) Für Resultatmeldekarten ohne Absender |
CHF 5.00 |
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9. Schlussbestimmungen
9.1. Alle
Partien müssen nach den geltenden Regeln der FIDE ausgetragen werden. Verstösse
gegen diese oder diejenigen des geltenden Reglements der Zürcher
Mannschaftsmeisterschaft während eines Wettkampfes müssen unverzüglich dem eigenen
Mannschaftsleiter gemeldet werden. Dieser versucht, zusammen mit seinem
diesbezüglichen “Kollegen”, den entstandenen Streitfall friedlich zu lösen.
Kommt keine Einigung zustande oder wird der Entscheid der Beiden nicht
anerkannt, so muss folgendermassen vorgegangen werden:
1.
Die beiden Mannschaftsleiter erstellen -
wenn es für den “Fall” notwendig ist
- je eine leserliche Kopie der beiden
Partieformulare.
2.
Sie halten die Stellung der Partie im Augenblick des “Falles” fest und notieren
sie leserlich zuhanden des Turnierleiters auf einem Blatt Papier.
3.
Sie notieren auf dem gleichen Blatt die verbrauchte Bedenkzeit beider Spieler.
4.
Mit einem detaillierten Bericht des Geschehenen stellen sie alle notwendigen
Angaben unverzüglich dem Turnierleiter zu.
9.2. Aufgrund
dieser Angaben fällt der Turnierleiter sein Urteil und stellt sie den beiden
Mannschaftsleitern zu.
9.3. Ein
Rekurs gegen dieses Urteil muss innert 14 Tagen an den Vorstand des Zürcher
Schachverbandes eingereicht werden. Dessen Urteil ist dann endgültig.
Das
vorliegende Reglement der Zürcher Mannschaftsmeisterschaft wurde an der
Spielleiterkonferenz vom September 1972 genehmigt. Es wurde ergänzt durch die
Beschlüsse der Spielleiterkonferenzen vom 6. September 1974, 10. September
1984, 9.September 1992, 5.September 1994
und 6.September 1995 sowie an den TK-Sitzungen vom 7. Juli 1997, 31. Juli 2001
und 30. Juni 2004.