Z
Ü R C H E R S C H A C H V E R B A N D
R E G L E M E N T
der Zürcher Mannschaftsmeisterschaft
1. Einteilung
der Mannschaften
1.1 Die Technische Kommission
(Verbandspräsident, Verbandsspielleiter und der Turnierleiter der Zürcher Mannschaftsmeisterschaft) bestimmt über
die jeweilige Einteilung nach
Stärkeklassen.
1.2 Diese erfolgt aufgrund der aktuellsten
Ranglisten.
2. Spielberechtigung
2.1 Grundlagen für eine Teilnahme bilden die
von den Sektionen eingereichten Spielerlisten
und die fortlaufenden Nachmeldungen. Letztere müssen im Laufe der
Meisterschaft jeweils bis spätestens am
Freitag der Vorwoche einer Runde schriftlich beim Turnierleiter
eingetroffen sein.
2.2 Ein Spieler ist nur für eine Sektion
spielberechtigt.
3. Spielerberechtigung
innerhalb der Sektion
3.1 Innerhalb einer Sektion ist ein
Gemeldeter in allen Mannschaften
spielberechtigt, allerdings unter
Vorbehalt folgender Bestimmungen:
3.1.1 Er darf nur in zwei verschiedenen
Mannschaften eingesetzt werden.
3.1.2 Hat er zweimal in der gleichen Mannschaft
gespielt, kann er in der laufenden Meisterschaft
nicht mehr in einer unteren Mannschaft, jedoch in einer oberen eingesetzt werden.
3.1.3 In der gleichen Runde (gemäss Spielplan) darf
ein Gemeldeter nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.
3.2 Der Einsatz von Nichtspielberechtigten
führt (an diesem Brett) zu einem Forfaitverlust
der Partie.
3.3
Sind bei Spielbeginn weniger als 6 Spieler aufgeführt,
so ist pro fehlenden
Spieler jeweils das letzte Brett
freizulassen. Erscheinen ein oder mehrere aufgeführte
Spieler nicht zur Partie, und es konnte nachträglich auch kein
Ersatzspieler nominiert werden, wird
die betreffende Mannschaft mit einer
Ordnungsbusse
bestaft. Aufgeführte Spieler, die nicht zur Partie erscheinen, sind in der
gleichen Runde in keiner anderen Mannschaft spielberechtigt.
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4. Der
Spielplan
4.1 In sämtlichen Stärkeklassen werden
Sechsergruppen gebildet, die ein vollrundiges
Turnier austragen. In der untersten Stärkeklasse wird der Spielmodus von Fall zu Fall festgelegt
(je nach Anzahl der Anmeldungen).
4.2 Die Wettkämpfe werden monatlich (gemäss
dem Spielplan) in den Klublokalen der teilnehmenden
Sektionen ausgetragen.
4.3 Aufgrund der Einteilung nach
Stärkeklassen setzt der Turnierleiter den
Spielplan
fest.
4.4 Bei vollrundiger Austragung müssen zwei
Mannschaften der gleichen Sektion schon
in der 1. Runde gegeneinander spielen.
4.5 Ist vorauszusehen, dass ein Wettkampfdatum nicht
eingehalten werden kann (Lokalprobleme,
Militärdienst vieler Spieler usw.), so ist der Mannschaftsleiter verpflichtet, beim gegnerischen
Mannschaftsleiter um Verschiebung nachzusuchen. Der neue Termin muss unverzüglich dem
Turnierleiter mitgeteilt werden. Kommt
es zu keiner Einigung, so legt der
Turnierleiter den Austragungstermin fest.
Bei
kurzfristigen Schwierigkeiten sind Turnierleiter und gegnerischer Mannschaftsleiter unverzüglich zu
benachrichtigen.
Auf keinen
Fall darf ein Wettkampf um mehr als 8 Tage
vor- oder
nachverschoben werden!
4.6 Die Adressen, Daten, Spielplan und
Reglement werden den Mannschaftsleitern
vor Beginn der Meisterschaft zugestellt.
5. Wettkampfbestimmungen
5.1 Die Leiter der beiden Mannschaften bilden
die eigentliche Turnierleitung und sind
sowohl für die Einhaltung der geltenden FIDE-Regeln wie auch für diejenigen des vorliegenden
Turnierreglementes verantwortlich.
5.2 Vor Beginn des Wettkampfes werden die Mannschaftsaufstellungen ausgetauscht. Die Reihenfolge der eingesetzten Spieler ist freigestellt. Ausnahme Kat. M (siehe Punkt 5.4)
5.3 Die gastgebende Mannschaft führt an den
ungeraden (1, 3, 5), die gastierende Mannschaft an den geraden Brettern (2, 4,
6) die weissen Steine.
5.4 Die Brettreihenfolge in der Klasse M richtet
sich absteigend nach ELO-Punkten. Massgebend für alle Runden ist die aktuell
gültige ELO-Liste beim Start der 1. ZMM-Runde. Verschiebungen sind +/- ein
Brett gestattet. Bei Verstössen führt das zu einem Forfaitverlust und einer Ordnungsbusse an diesem Brett.
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5.5 Grundsätzlich ist der Beginn der
Wettkämpfe auf 19.30 Uhr angesetzt. Verspätet
sich ein Mannschaftsmitglied um mehr als eine Stunde, so geht seine Partie forfait verloren. Er darf
jedoch (innerhalb dieser Stunde und unter Anrechnung
der bis dahin verbrauchten
Bedenkzeit) durch einen anderen Spielberechtigten
ersetzt werden.
5.6 Die
geltenden Regeln der FIDE sind verbindlich. In allen Stärkeklassen besteht strikte
Notationspflicht. Alle Verstösse gegen die bestehenden
Regeln müssen unverzüglich der
Turnierleitung gemeldet werden.
Ihren Anordnungen muss Folge
geleistet werden, sonst geht den Fehlbaren die
Partie forfait verloren. Forfait gewonnene Partien gelten als gespielt.
5.7 Alle sechs Partien eines Wettkampfes
müssen zum festgesetzten Termin
ausgetragen werden. Verschiebungen
einzelner Partien auf andere Termine
sind nicht statthaft.
5.8 In allen Stärkeklassen ist das Spielen
mit der Uhr obligatorisch.
Vor Beginn der Partien müssen die
Uhren auf 16.30 Uhr gestellt werden.
Die Bedenkzeit bis zur ersten
Zeitkontrolle (nach 36 Zügen) beträgt
1½ Stunden.
5.9 Hat der Führer der schwarzen Steine
seinen 36. Zug ordnungsgemäss ausgeführt (also ohne dass das Fallblättchen seiner Uhr
gefallen ist), müssen bei
beiden Spielern die Minutenzeiger um eine Viertelstunde zurückgestellt werden. Allfällige Zeitgutschriften bleiben
bestehen.
Zum Beispiel: Hat Spieler A noch 12
Minuten Bedenkzeit zugute, so stehen ihm
insgesamt 27 Minuten bis zum allfälligen Verlust der Partie durch Zeitüberschreitung zur Verfügung. Jedem
Spieler steht also für die ganze Partie
eine Totalzeit von 1 Stunde und 45 Minuten zur Verfügung. Nach dem Zurückstellen der Uhren um je 15 Minuten
treten die Regeln der FIDE
“für die Phase nach der
Zeitkontrolle” in Kraft. Diese “Regeln der Endspurtphase”
befinden sich in der Agenda
des Schweizerischen Schachbundes.
5.9.1 Die erhaltenen Meldekarten sind von beiden
Mannschaftsführern vollständig, korrekt
und leserlich auszufüllen. Sie müssen beinhalten:
1. Die
Stärkeklasse
2. Den
Namen der beiden Mannschaften
3. Namen
und Vornamen der sechs Spieler (in Druckschrift)
4. Alle
sechs Resultate (Sieg = 1, Unentschieden = ½, Niederlage = 0, eventuelle Forfaits = ff)
Auf der Vorderseite der Karte Namen
der Mannschaft nicht vergessen,
und auch nicht die Unterschrift des
Mannschaftsführers!
Bis spätestens 24 Stunden nach Beendigung eines
Wettkampfes sind die Resultatmeldekarten per A-Post oder per E-mail dem
Turnierleiter einzusenden!
Sonst
wird eine Busse riskiert!
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6. Die
Ranglistenerstellung
6.1 Für die Rangliste herangezogen werden:
1. Die
erzielten Mannschaftspunkte (Sieg = 2, ein Unentschieden = 1,
Niederlage = 0)
2. Wenn
nötig die erzielten Einzelpunkte
3. Wenn
nötig das Resultat der direkten Begegnung
4. Wenn
nötig die Brettpunktwertung (1. Brett 6, weiter 5, 4, 3, 2, 1 Punkt)
5. Wenn
nötig die Berliner Klassierung (Wertung aller Brettresultate in der betreffenden Gruppe).
6.2 Zur Ermittlung des jeweiligen “Zürcher
Mannschaftsmeisters” tragen die Sieger
der beiden Meisterklassen (A und B) einen Stichkampf aus.
Endet er unentschieden, entscheidet
die bessere Brettpunktwertung.
Bringt diese noch keine
Entscheidung, so muss der Stichkampf mit Farbwechsel
wiederholt werden.
6.3 Für den
Final dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bereits an mindestens einem Wettkampf in der entsprechenden oder
einer unteren Mannschaft teilgenommen
hat. Der Artikel 3.1.1 ist für den Final aufgehoben.
7. Auf-
und Abstiegsmodalitäten
7.1 Die Gruppensieger steigen in die
nächsthöhere Stärkeklasse auf, die jeweiligen
Gruppenletzten in die nächsttiefere Stärkeklasse ab.
7.2 In der Meisterklasse sind nur zwei
Mannschaften pro Sektion zugelassen.
8. Ordnungsbussen
8.1 Der
Turnierleiter ist gehalten, folgende Ordnungsbussen zu verhängen:
a) Für die
Forfaiterklärung eines Wettkampfes Fr.
50.—
b) Für den Einsatz
nichtteilnahmeberechtigter Spieler Fr.
20.—
c) Für nicht
rechtzeitig zugestellte oder nicht
sachgerecht ausgefüllte Resultatmeldekarten Fr. 20.—
d) Verstoss gegen Artikel 3.3 des
Reglements Fr.
20.—
e)
Verstoss gegen Artikel 5.4 des Reglements Fr. 20.—
f)
Für Resultatmeldekarten ohne Absender Fr. 5.—
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9. Schlussbestimmungen
9.1 Alle
Partien müssen nach den geltenden Regeln der FIDE ausgetragen werden. Verstösse gegen diese oder diejenigen
des geltenden Reglements der Zürcher
Mannschaftsmeisterschaft während eines Wettkampfes müssen unverzüglich dem eigenen
Mannschaftsleiter gemeldet werden. Dieser versucht - zusammen mit seinem diesbezüglichen
“Kollegen” - den entstandenen Streitfall friedlich zu
lösen.
Kommt keine Einigung zustande oder
wird der Entscheid der Beiden nicht anerkannt,
so muss folgendermassen vorgegangen werden:
1. Die beiden
Mannschaftsleiter erstellen - wenn es
für den “Fall” notwendig ist - je eine leserliche Kopie der beiden
Partieformulare.
2. Sie halten die
Stellung der Partie im Augenblick des “Falles” fest und
notieren sie leserlich zuhanden des
Turnierleiters auf einem Blatt Papier.
3. Sie notieren
auf dem gleichen Blatt die verbrauchte Bedenkzeit beider
Spieler.
4. Mit einem
detaillierten Bericht des Geschehenen stellen sie alle
notwendigen Angaben unverzüglich dem
Turnierleiter zu.
9.2 Aufgrund dieser Angaben fällt der
Turnierleiter sein Urteil und stellt sie den beiden
Mannschaftsleitern zu.
9.3 Ein Rekurs gegen dieses Urteil muss
innert 14 Tagen an den Vorstand des
Zürcher Schachverbandes eingereicht
werden. Dessen Urteil ist dann endgültig.
_____________________________
Das vorliegende
Reglement der Zürcher Mannschaftsmeisterschaft wurde an der
Spielleiterkonferenz vom September 1972 genehmigt. Es wurde ergänzt durch die
Beschlüsse der Spielleiterkonferenzen vom 6. September 1974, 10. September
1984, 9.September 1992, 5.September 1994
und 6.September 1995 sowie an den TK-Sitzungen vom 7. Juli 1997, 31. Juli
2001, 30. Juni 2004 und DV vom
29. August
2007.
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